Geschichte der IgR

Ein Verein rettet in Basel das freie Rheinschwimmen

Wegbereiter für die Interessengemeinschaft Rheinschwimmen (IGR) war das Aktionskomitee für ein freies Rheinschwimmen.  Das Geschehen ins Rollen brachte ein schrecklicher Unfall im Herbst 2004: Ein Motorboot überfuhr zwei Schwimmerinnen und verletzte sie schwer. In einer Interpellation forderte daraufhin ein Grossrat Einschränkungen für die Rheinschwimmenden. Die gegen diese Bestrebungen lancierte Petition des Aktionskomitees hatte Erfolg: Die Grundregel des freien Rheinschwimmens, kombiniert mit wenigen aber klar umschriebenen Verboten (wie Schwimmen im Hafenbereich), ist seither in Gesetz und Schwimmpolitik institutionalisiert. Aus dem erfolgreichen Aktionskomitee ist die IGR herausgewachsen. Sie setzt sich seit 2006 für die Beibehaltung der grosszügigen Basler Schwimmpolitik ein. 

Bekanntmachung in der Basler Zeitung vom 15. Mai 2006




Als Folge des Unfalls wurde die Idee eines Motorbootfahrverbots abgelehnt, hingegen wurden Einschränkungen für das Schwimmen im Rhein erwogen. 

«Am 9. September dieses Jahres ereignete sich auf dem Rhein ein grässlicher Unfall zwischen zwei Schwimmerinnen und einem Motorboot, das einen Wasserskifahrer zog. Von der Sonne geblendet übersah der Fahrer zwei Frauen, die in Folge von der Schiffsschraube erfasst und schwer verletzt wurden.» So beginnt die Interpellation des Grossrates Hanspeter Kiefer im Dezember 2004. (Grosser Rat, Geschäft 04.8095). Er fragte die Regierung an, ob in der Zwischenzeit Lösungen zur «sicheren Nutzung unseres Rheines für die Schifffahrt und zum Schwimmen» besprochen wurden. Im Konkreten dachte er an eine Zurückdrängung der Schwimmenden in Ufernähe, das Verbot des Überquerens und Schwimmens in der Rheinmitte und ein Motorbootfahrverbot oberhalb der Dreirosenbrücke. 

Die erste Antwort der Verwaltung fiel im Januar 2005 sehr durchzogen aus. Wohl berief sie zwecks Meinungsbildung einen runden Tisch der involvierten Behörden und privater Organisationen ein; allein die im Rhein schwimmenden Leute war nur durch die für ihre Vorsichtspolitik bekannte Schweizerische Lebensrettungsgesellschaft SLRG vertreten. Daneben war der Wasserskiclub, die IG Bootsfahrschulen, der Motorbootclub u. A. vertreten. Erwogen wurde laut Interpellationsanwort über weite Bereiche des Rheins Schwimmverbote. Nur das Kleinbaslerufer von der Solitude bis zur Dreirosenbrücke sollte grosszügige Schwimmzone bleiben. «Dies mit der Auflage in Ufernähe zu bleiben …» Im Grossbasel sollte noch ober- und unterhalb der Badhyslis Schwimmen erlaubt sein. Auch das Schwimmverbot in Rheinmitte, mit dem Verbot den Rhein zu queren, soll geprüft werden. Die Idee eines Motorbootfahrverbots wurde abgelehnt, hingegen wurden Einschränkungen für die Wasserskifahrer erwogen. 

Für den passionierten Rheinschwimmer Alfred Müller gingen diese Bestrebungen viel zu weit. Er gründete das Aktionskomitee für ein freies Rheinschwimmen. Um politisch Einfluss zu nehmen, begann das Komitee Unterschriften für eine Petition zu sammeln die weiterhin ein freies Rheinschwimmen forderte. Von der Regierung war ein Entscheid in Kürze zu erwarten; für das Aktionskomitee war der Zeitdruck also gross. In nur sieben Wochen sammelte es 8’1000 Unterschriften! (Online Reports, 6. April 2005) Die Petition führte zu einer Abwendung von der geplanten restriktiven Linie!

Das von Regierungsrat Jörg Schild (ein Rheinschwimmer) geführte Justiz- und Sicherheitsdepartement liess am 25. April verlauten: «Das Schwimmen im Rhein bleibt weiterhin und ohne zusätzliche Verbote erlaubt.» (Medienmitteilung des JSD, 24.04.2005). Richtschnur wurde nun die Idee «statt mehr Verbote mehr Prävention». Dies war die Geburtsstunde der Bojenkette vor dem Kleinbasel und der Karte, die die Kantonspolizei und die SLRG gemeinsam verantworten und seither jährlich veröffentlichen. Die Signalbojen markieren die empfohlene Schwimmzone, aber nicht allein dort blieb das Schwimmen erlaubt! Auf eine Änderung der Kleinschifffahrtsverordnung (Geschwindigkeit und Fahrzonen für Motorboote) wurde verzichtet.

Das Aktionskomitee konnte mit dieser Regelung zufrieden sein, denn das freie Rheinschwimmen ist weitgehend erhalten geblieben. Als offenes Problem geblieben ist die mangelhafte Vertretung der Rheinschwimmenden gegenüber der Verwaltung und der Politik! An runden Tischen und an Vernehmlassungen war das Interesse für ein freies Rheinschwimmen bisher nicht institutionalisiert. 

Alfred Müller und einige Mitstreitende gründeten im Mai 2006 den Verein Interessegemeinschaft Rheinschwimmen IGR, dessen Zweck in Artikel 2 der Statuten wie folgt bestimmt wurde: «Der Verein setzt sich für ein freies und selbstverantwortliches Rheinschwimmen zur Förderung der Erholung und der sportlichen Aktivitäten der Bevölkerung ein.» Die IGR betrachtet die Zusammenarbeit mit den beiden Rhybadhyslis als bedeutsam. Die Vereine der Bäder senden je eine Vertretung in den Vorstand der IGR. Die Organisation von Schwimmveranstaltungen und geselligen Anlässen gehört nicht zu den Aufgaben der IGR.

Wenn die Stadt im oder am Rhein Bauvorhaben plant wird die IGR zur Vernehmlassung einbezogen. Von der Kantonspolizei wird dasselbe erwartet. So kann die IGR ihre Ideen und Interessen zu Gunsten der Rheinschwimmenden einbringen. Die IGR verfügt dann oft über eine andere Perspektive und die Sichtweise des motorisierten Schiffsverkehrs kann dann als alleine massgebend in Frage gestellt werden. Beispielsweise brachte die IGR die Idee ein, den Solitude-Steiger flussaufwärts zur Schwarzwaldbrücke in beachtliche Distanz zum Ufer zu verlegen. Damit wäre ein Kreuzungsort Schwimmende und Personenschifffahrt als Gefahrenstelle im Kleinbasel entschärft. Die IGR betreibt keine Oppositionspolitik ihrer selbst willen. Sie versteht sich als konstruktiver Gesprächspartner, solange die Basler Schwimm- und Rheinpolitik weiterhin positiv im Sinne eines freien und dem Volkssport dienenden Schwimmens gestaltet wird. Der Rhein ist Schwimmfluss und seine Ufer sind immer wichtiger werdender Erholungsraum. Dies gilt es zu schützen! Die IGR ist erfreut, dass das Rheinschwimmen vom Bund in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Schweiz aufgenommen wurde. 

Eine wichtige Tätigkeit des Vereins ist die aufmerksame Beobachtung der Meldungen in der Presse und in den Internetmedien. Dort sind die Meinungen/Debatten zu Alltagsentwicklungen (Littering …), erfreuliche und andere Meldungen, die neuen Entwicklungen in der Rhein- und Schwimmpolitik und vieles Anderes mehr zu entnehmen. Für die Schwimmenden wichtige Themen bespricht der Newsletter der IGR.